Kurzantwort
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung EU 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und adressiert Fulfillment-Dienstleister erstmals als eigene Rolle mit besonderen Sorgfaltspflichten. Wer als 3PL mindestens zwei der Leistungen Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versand erbringt, muss sicherstellen, dass die Konformität der Verpackung während dieser Schritte nicht beeinträchtigt wird — und das je Auftraggeber nachvollziehbar dokumentieren.
Warum die PPWR speziell Fulfillment-Dienstleister betrifft
Die PPWR ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Anders als frühere Regelungen benennt sie Fulfillment-Dienstleister ausdrücklich als eigene Rolle: Wer mindestens zwei der Leistungen Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versand anbietet, ohne Eigentümer der Ware zu sein, trägt besondere Sorgfaltspflichten.
Konkret bedeutet das: Sie müssen sicherstellen, dass die Konformität der Verpackung während Lagerung, Verpackung, Adressierung oder Versand nicht beeinträchtigt wird. Für ein 3PL, das für viele Mandanten mit unterschiedlichen Materialien verpackt, ist das vor allem eine Frage der Nachvollziehbarkeit: Womit und wie wurde für welchen Auftraggeber versendet?
Der Zeitplan: Was ab August 2026 gilt — und was später kommt
- Ab 12. August 2026: Zunächst gelten neue Dokumentations-, Konformitäts- und Stoffanforderungen.
- Stufenweise bis 2030 und darüber hinaus: Weitere Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Verpackungsminimierung folgen schrittweise.
- Bestandsschutz für Altware: Verpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden und sich in Lagerbeständen von Vertreibern befinden, müssen die neuen Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen nicht rückwirkend erfüllen.
Die eigentliche Belastung entsteht also nicht durch einen einzelnen Stichtag, sondern durch die dauerhafte Pflicht, verpackungsbezogene Angaben und Prozesse belastbar dokumentieren zu können.
Wo Warenzo WMS ansetzt: Prozess- und Dokumentationsgrundlage
Warenzo WMS ersetzt keine Rechtsprüfung und liefert keine automatisierte PPWR-Konformitätsprüfung, Zertifizierung oder Rechtsberatung. Was das System bereitstellt, ist die operative Grundlage, um die Dokumentationspflichten nachvollziehbar abzubilden:
- Mandantenfähigkeit: Warenzo bildet je Mandant getrennte Bestände, Stammdaten und Prozesse ab. Das ist die Voraussetzung, um pro Auftraggeber nachvollziehbar festzuhalten, mit welchem Verpackungsmaterial und Prozess versendet wurde.
- Auditierbarer End-to-End-Prozess: Wareneingang, Bestand, Kommissionierung und Versand laufen in einem durchgängig auditierbaren Prozess.
- Auditierbare Stammdatenpflege: Das AiContent-Modul pflegt Artikelstammdaten inklusive Verpackungsangaben mit protokollierter Freigabe — nicht als Blackbox, sondern nachvollziehbar.
So verschiebt sich die PPWR-Vorbereitung von einer manuellen Sammelaufgabe hin zu einer Dokumentation, die aus dem laufenden Betrieb heraus je Mandant entsteht.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie, ob Sie als Fulfillment-Dienstleister unter die PPWR-Rolle fallen (mindestens zwei der vier Leistungen).
- Klären Sie mit Ihren Auftraggebern die Zuständigkeit für Verpackungskonformität und die dazugehörige Dokumentation.
- Stellen Sie sicher, dass Sie je Mandant nachvollziehbar dokumentieren können, mit welchem Material und Prozess versendet wurde.
- Ziehen Sie für die konkrete rechtliche Bewertung Ihrer Verpackungen fachkundige Beratung hinzu — das WMS liefert die Prozessgrundlage, nicht die Rechtsprüfung.